Hier findet Ihr Informationen Formulare und Anträge für Hilfen wenn man vom Hochwasser betroffen ist.

Soforthilfe Flutopfer Bürgerdienst Lepper

Wir möchten Sie auf ein Soforthilfeprogramm des „Bürgerdienst Lepper e.V.“ aufmerksam machen. 

Link

Spendenkonto der VG Gerolstein

die Verbandsgemeindekasse hat heute ein Sonderkonto eröffnet, auf das Spenden für betroffenen Familien – oder z.B. auch für die Instandsetzung gemeindlichen Einrichtungen etc. – eingezahlt werden können.

Bareinzahlungen auf diese Konto (z.B. über unsere Bürgerbüros) sind leider nicht möglich.

Bei Einzahlungen auf dieses Konto genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (z.B. bei der Steuererklärung) die Vorlage des Überweisungsbeleges; förmliche Spendenquittungen sind nicht erforderlich.

„Katastrophenhilfe VG Gerolstein“ IBAN:DE93 5865 1240 0000 5097 78 BIC:MALADE51DAU

Bei Überweisungen auf dieses Konto geben Sie bitte als Verwendungszwecke an „Spende für Hochwassergeschädigte in _ *)( Name der Gemeinde in der Ihre Spende verwendet werden soll.)

Hochwasser; Unterstützungsangebot der Caritas für betroffene Privatpersonen

Die Caritas Westeifel hat ein Unterstützungs- und Beratungsangebot für die vom Hochwasser betroffenen Privatpersonen und Familien erarbeitet.

Caritasverband Westeifel e. V.
Geschäftsstelle Gerolstein

Alter Marktplatz 2
54568 Gerolstein
Telefon: 06591 94920-0
Fax: 06591 94920-278
caritasverband@caritas-westeifel.de

Spenden der „Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel“

1500 € pro Haushalt und zusätzliche 500 € pro Haushaltsmitglied
Kaputte Heizungsanlagen, zerstörte Autos, ganze Wohnungseinrichtungen, die der Unwetterkatastrophe zum Opfer gefallen sind – die Liste könnte man beliebig fortsetzen. Viele Menschen im Landkreis Vulkaneifel haben sehr hohe Schäden zu verzeichnen, stehen teilweise vor dem Nichts, brauchen schnell und unbürokratisch Hilfe, um finanzielle Engpässe überbrücken und notwendige Reparaturen oder Anschaffungen tätigen zu können.
Um die bisher eingegangenen Spendengelder schnellstmöglich an betroffene Menschen auszahlen zu können, hat sich der Stiftungsrat der Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel darauf verständigt, dass pro Haushalt ein Sockelbetrag von 1500 € an Hochwasserhilfe ausgezahlt wird. Pro Haushaltsmitglied gibt es zusätzliche jeweils weitere 500 € auf den ge-zahlten Sockelbeitrag. In besonderen Härtefällen kann die Höhe dieser Hilfen im begründeten Einzelfall auch höher ausfallen.

Antragstellung ab sofort möglich – Hilfen sollen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden
Daher können ab sofort Anträge auf Hilfen bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel gestellt werden. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben kommen wir hier leider um einen Kurzantrag nicht herum, den wir jedoch einfach und umkompliziert gestaltet haben. Das Antragsformular finden Sie hier. Gleichzeitig werden die
Bürgermeister:innen unserer Ortsgemeinden diese Formulare von uns erhalten mit der Bitte diese an betroffene Menschen in ihren Ortsgemeinden weiterzuleiten. Nach Antragstel-lung werden die Hilfen dann schnellstmöglich ausgezahlt.


Antragstellung für Betroffene aus dem Landkreis ab sofort möglich (hier finden Sie das Antragsformular)

Staatliche Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz für Betroffene der Unwetterkatastrophe

Land stellt bis zu maximal 3500 € pro Haushalt in Aussicht – Anträge können ab sofort gestellt werden

Das Antragsformular kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder unter obigen Link heruntergeladen werden. Gleichzeitig haben die Verbandsgemeindeverwaltungen diese Formulare erhalten, mit der Bitte diese über die Ortsgemeinden an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Die Antragsformulare sind über die jeweilige Verbandsgemeinde einzureichen. Ansprechpartner:innen bei den Verbandsgemeinden sind:

VG Daun: Vanessa Lauxen, Tel.: 06592/939-125; E-Mail: vanessa.lauxen@vgv.daun.de
VG Gerolstein: Karolin Saxler, Tel: 06591/13-1103; E-Mail: karolin.saxler@gerolstein.de
VG Kelberg: Heinz-Georg Reuter, Tel: 02692 / 872-43 ; E-Mail: Heinz-Georg.Reuter@VGV-Kelberg.de

Hochwasserschäden auf Unternehmensseite / Ermittlung der Schadenshöhen

Im ersten Zug wird eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 € angeboten, was für viele Unternehmen nach derzeitiger Bestandsaufnahme ein Tropfen auf dem heißen Stein darstellen wird. Des zweiten wird ein Wiederaufbauprogramm angekündigt. Näheres dazu ist noch nicht bekannt. Wir werden die Unternehmen in der VG Gerolstein entsprechend über die angebotenen Hilfen informieren. Sie selbst stehen ja auch immer wieder mit Unternehmen in Kontakt. Geben Sie die Info gerne weiter. Besser eine solche Info kommt im Moment doppelt an wie gar nicht.

Hier ein Link auf die Veröffentlichung auf der Homepage des Landes.

Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen (rlp.de)

Wir werden diese Info und sobald auch ein Antragsformular vorliegt auf unserer Homepage so schnell wie möglich veröffentlichen.