Der Winter steht vor der Tür
Die Ortsgemeinde hat auch dieses Jahr einen Winterdienst allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass dieser ein zusätzliches freiwilliges Angebot ist und befreit keinen von den in der Satzung festgeschriebenen Räum- und Streupflicht. Dieses Jahr wird das Räumschild von der Ortsgemeinde wieder verwendet was um ein Vielfaches größer ist wie das vom vergangenen Jahr. Daher möchten wir darauf hinweisen das die Nebenstraßen bitte freizuhalten sind, damit der Winterdienst ungehindert Räumen kann. Vereinzelt werden Wege auf Grund der Verkehrssicherungsplicht gesperrt.
Holzbrücke
Die Holzbrücke im Unterdorf ist wie zwischenzeitlich bestimmt bemerkt wurde zurückgebaut. Die Faulen Stellen werden von den Trägerbalken entfernt und neu aufgebaut. Die Brücke wird mit neuen Brettern bestückt, das ein sicherer Übergang gewährleistet werden kann.
Heckenschnitt
Wir möchten nochmal alle Eigentümer daran erinnern das der Heckenschnitt bis 01 März durchgeführt werden soll. Für den Rückschnitt ist der/die Eigentümer*innen der betroffenen Flächen verantwortlich. Die Ortgemeinde behält sich vor, sollte der Rückschnitt trotz Hinweis nicht erfolgen den Heckenschnitt durchführen zu lassen und die Arbeiten den Eigentümern in Rechnung zu stellen.
Flutschaden am alten Bahndamm
Beim Hochwasser am 14.07.2021 wurde die Befestigung unterhalb des Weges auf einem Teilabschnitt vom alten Bahndamm seitlich beschädigt.
Dieser wurde mit Absperrband gekennzeichnet. Wir weißen daraufhin das, das Betreten dieses Bereich auf eigene Gefahr erfolgt. Nach Informationen des Forstamtes letzter Woche haben wir die Bestätigung das dieser Schaden zu 100% aus dem Soforthilfeprogramm für Kommunen übernommen wird, das für die Ortsgemeinde keine Kosten anfallen. Für die Instandsetzung müssen allerdings die Witterung sowie ein freies Unternehmen zur Verfügung stehen. Es wird allerdings versucht die Reparatur so schnell wie möglich durchzuführen.
Kaulbach
Die Arbeiten an der Kaulbauch haben begonnen und sollten in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Es werden noch Nachbesserungen erfolgen so bald nochmal Kapazitäten seitens des Unternehmens frei sind. Diese Kosten werden ebenfalls aus dem Soforthilfeprogramm für Kommune übernommen und zu 100% übernommen. Das Gleiche gilt auch für alle weitere Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind.
Leinenpflicht
Es häufen sich vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte Hunde, die Ihre Hinterlassenschaften in mehreren Vorgärten hinterlassen. Die Gemeinde möchte wiederholt hinweisen das gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 8 der Gefahrenabwehrverordnung Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.