Förderung – Balkonkraftwerke für Privathaushalte

 

150€ pro Haushalt

Eine Antragsstellung ist vom 01. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.04.2024 angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann dementsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.

Weitere Infos unter : Förderung Balkonkraftwerk